Die Aktivmitgliedschaft kann von jeder natürlichen Person erworben werden. Sie muss schriftlich zu Handen des Vorstandes beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand oder die Generalversammlung.
Die Aktivmitgliedschaft kann von jeder natürlichen Person erworben werden. Sie muss schriftlich zu Handen des Vorstandes beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand oder die Generalversammlung.